Suchen Sitemap Kontakt Impressum | Schüler + Studieninteressenten | Wirtschaft | Presse | Alumni + UG | Uni intern

Zur Startseite

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Wissenschaftliche Weiterbildung

Startseite

Aktuell

Wiss. Weiterbildung

Hochschulpersonal

Wiss. Hochschulpersonal

Career Center

WissCoach

Service

AGB

Netzwerk

Team

 

AGB und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Stabsstelle Wissenschaftliche Weiterbildung

 

Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes meinen die hier verwendeten weiblichen oder männlichen Formen jeweils gleichermaßen Frauen und Männer.

 

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Rechtsgeschäfte der Stabsstelle Wissenschaftliche Weiterbildung (WB) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Die AGB gelten nur, wenn die Vertragspartnerin Unternehmerin (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Details der Geschäftsbeziehung werden in entsprechenden Angeboten, Aufträgen, Teilnahmebedingungen, Kursankündigungen und/oder Verträgen schriftlich erfasst. Diese parallelen Regelungen verstehen sich als Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Änderungen und Ergänzungen der Honorarvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Kurzfristige organisatorische Änderungen in gegenseitigem Einvernehmen können ohne Einhaltung der Schriftform vereinbart werden.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  5. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

 

§ 2 Zahlungsbedingungen

  1. Die Abrechnung erfolgt durch ordnungsgemäße Rechnungsstellung im Sinne des § 14 UStG bis spätestens vier Wochen nach Ende der Leistungsvereinbarung. Mit dieser Vergütung sind alle Ansprüche der Geschäftspartner abgegolten, insbesondere ist die Vor- und Nachbereitung vollumfänglich eingeschlossen.
  2. Die Geschäftspartner versichert selbständig tätig zu sein. Sollte sich im Nachhinein eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse (Umsatzsteuer, Ertrags- und Sozialversicherungspflicht) ergeben, gehen die damit verbundenen Nachzahlungen zu Lasten der Geschäftspartner.
  3. Das Gesamthonorar ist als Bruttovergütung zu verstehen; in der Rechnung ist bei Steuerbefreiung oder Nicht-Steuerbarkeit ein Hinweis auf den Grund vorzunehmen.

 

§ 3 Rechte und Pflichten der Geschäftspartner

  1. Die Ausgestaltung eines Kurses hinsichtlich der Art der Durchführung in Ablauf und inhaltlichem Zuschnitt verantwortet die Referentin unbeschadet vorstehender Regelungen weisungsfrei.
  2. Die Referentin hat den Kurs persönlich zu halten. Sie hat das Kursthema im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Weise zu behandeln und darf davon nicht ohne Zustimmung der WB abweichen.
  3. Die Referentin ist verpflichtet, ihr im Rahmen ihrer Schulungsreferentinnentätigkeit bekannt gewordenen Interna und Einzelheiten der Zusammenarbeit Stillschweigen zu bewahren. Die der Schulungsreferentin zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumente und Datenträger sowie eigene Aufzeichnungen der Schulungsreferentin sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Schulungsreferentin wird dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen. Die Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen
    • allgemein bekannt sind, oder
    • ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt werden, oder
    • rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung von einem Dritten erlangt wurden oder werden, oder
    • beim Empfänger bereits vorhanden sind, oder
    • von einem Mitarbeiter des Empfängers, der keinen Zugang zu den geheimhaltungsbedürftigen Informationen hatte, selbständig entwickelt werden.
  4. Beim Einsatz von technischen Geräten ist die Referentin für den Aufbau sowie Bedienung der Geräte zuständig, ggf. bringt die Referentin ihre eigene Ausstattung mit.
  5. Die Geschäftsbeziehung endet mit Ablauf der Veranstaltung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
  6. Die Geschäftsbeziehung kann nur aus wichtigem Grund beendet werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die zuvor festgelegte Teilnehmerzahl bis zehn Tage vor Kursbeginn nicht erreicht wird.

 

§ 4 Qualitätsversprechen der Geschäftspartner

  1. Die Referentin sorgt für die Vermittlung von aktuellem an den Erfordernissen der Lebens- und Arbeitspraxis orientiertem Wissen.
  2. Durch das didaktische Konzept und die Vermittlungsmethoden unterstützt sie die Lernenden beim aktiven Lernen.
  3. Die Referentin unterstützt die Stabsstelle Wissenschaftliche Weiterbildung bei der Bemühung um ständige Qualitätsverbesserung. Sie arbeitet im Rahmen ihrer Veranstaltung mit bei der Bedarfsermittlung und der Evaluation. Störungen und Qualitätsdefizite im Kursbetrieb und in der Rahmengestaltung teilt sie mit und unterstützt, sofern dieses möglich ist, die Abstellung der problematischen Sachverhalte.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Stabsstelle Wissenschaftliche Weiterbildung

  1. Sämtliche von der WB in Rechnung gestellten Leistungen sind fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Skonto wird nicht gewährt. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt die Referentin in Verzug.
  2. Die Referentin stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ihr Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  3. Die WB ist verpflichtet, das Angebot nach Maßgabe der Kursankündigung durchzuführen. Zeitliche, örtliche und personelle Änderungen sind vorbehalten.
  4. Wenn die Mindestteilnehmerzahl bis zehn Tage vor Kursbeginn nicht erreicht wird, so hat die Stabsstelle Wissenschaftliche Weiterbildung das Recht, diesen Kurs kurzfristig abzusagen. Ein Recht der Teilnehmer auf einen Ersatzkurs besteht nicht.
  5. Die Universität speichert zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten, die sie zur Durchführung wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote benötigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 6 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
  • ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
  • der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch
  • auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Kiel

 

Teilnahmebedingungen
der Stabsstelle Wissenschaftliche Weiterbildung

 

Die Teilnahmebedingungen der Stabsstelle Wissenschaftliche Weiterbildung (WB) verstehen sich als Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 1 Allgemeines und Datenschutz

  1. Bitte melden Sie sich über das Online-Anmeldeformular zu unseren Kursen an oder wie in der jeweiligen Ankündigung oder Ordnung des Kurses gefordert.
  2. Die Anmeldung muss innerhalb der in der Ankündigung oder Ordnung des jeweiligen Angebots genannten Frist erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Die ggf. erforderlichen Unterlagen/Nachweise sind unaufgefordert beizufügen.
  3. Die personenbezogenen Daten, die für die Durchführung des wissenschaftlichen Weiterbildungsangebotes notwendig sind, werden von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Speicherung und Verarbeitung der hier erhobenen Daten geschieht im Einklang mit dem Datenschutzgesetz. Eine Registrierung unter Angabe der hier erfragten Daten ist Voraussetzung für die Nutzung von Angeboten und Leistungen der Wissenschaftlichen Weiterbildung der CAU Kiel.
  4. Registrierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Einwilligung verweigern und auch mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (§ 12 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz SH). Dies hat jedoch zur Folge, dass eine Nutzung von Angeboten und Leistungen der Wissenschaftlichen Weiterbildung der CAU Kiel nicht möglich ist. Zudem haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten.
  5. Die hier erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und auch innerhalb der Universität nur für den oben angegebenen Zweck erhoben und verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

§ 2 Zulassung

  1. Eine Zulassung wird ausgesprochen, wenn eine Bewerberin die für das betreffende Angebot festgesetzten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Überschreitet die Anzahl der Zulassungsanträge die Anzahl der vorhandenen Plätze im jeweiligen Angebot, so entscheidet das Datum des Eingangs der vollständigen Unterlagen über die Auswahl der Teilnehmerinnen, außer die Ordnung oder Ankündigung sagt etwas anderes aus. Die WB kann eine Warteliste einrichten. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
  2. Die Teilnehmerin erhält durch die Zulassung das Recht, an der Veranstaltung teilzunehmen. Mit der Zulassung ist keine Immatrikulation an der Universität Kiel verbunden. Die Universität kann die Zulassung zurücknehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren oder wenn die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang oder Bestechung herbeigeführt wurde. Die Universität kann die Zulassung widerrufen, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin seine oder ihre Teilnehmerpflichten nicht erfüllt, in der Vergangenheit nicht erfüllt hat oder den Hochschulbetrieb stört. Im Falle der Rücknahme oder des Widerrufs der Zulassung durch die Universität entsteht kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Entgelte. Entstehen der Universität durch Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zusätzliche Kosten, sind diese durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin zu tragen.

 

§ 3 Zahlungspflichtige Teilnehmer

  1. Prinzipiell sind die Angebote der WB für das technisch-administrative Hochschulpersonal sowie das wissenschaftliche Personal kostenfrei.
  2. Ausnahmen bestehen jedoch bei den folgenden Personengruppen, die die in der jeweiligen Kursandkündigung oder Ordnung genannten Gebühren zu entrichten haben:
    • Externe
    • Angestellte des UKSH
    • Fachhochschule

 

§ 4 Kostenpflichtige Angebote

  1. Bei kostenpflichtigen Angeboten entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts mit Erhalt der Zulassung. Das Entgelt ist im Voraus (aufgrund einer Rechnung) zu entrichten. Die Entgeltzahlung erfolgt je nach Veranstaltung in bar oder durch Überweisung auf ein von der Universität bestimmtes Konto auf Kosten und Verantwortung des/der Einzahlenden. Die Nichtteilnahme an Veranstaltungen oder an Teilen von Veranstaltungen berechtigt nicht zur Neuberechnung oder Rückforderung des Entgelts. Mit dem Entgelt sind die in der Ankündigung bezeichneten Leistungen abgegolten.
  2. Ein Rücktritt ist nur vor Beginn der ersten Veranstaltung eines Weiterbildungsangebots möglich. Der Rücktritt ist der WB schriftlich mitzuteilen. Der Rücktritt ist nur bis zum Datum des bei der Seminarbeschreibung genannten Anmeldeschlusses gebührenfrei. Für einen Rücktritt nach diesem Termin berechnen wir 50% Gebühren (Rückerstattung bis spätestens zwei Monate nach dem Termin möglich). Bei Nichterscheinen am Seminartag oder Absage an selbigem behalten wir die volle Teilnahmegebühr ein bzw. stellen Ihnen diese in Rechnung. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir die volle Gebühr ein. Im begründeten Einzelfall kann auf die Erhebung der Kostenpauschale ganz oder teilweise verzichtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch den/die Rücktretende/n ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird.

 

§ 5 Teilnahmenachweise

  1. Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme der Kurse der WB einen Teilnahmenachweis. Ein Recht auf Ausstellung des Nachweises besteht jedoch nicht.
  2. Die in der jeweiligen Kursankündigung beschriebenen Abschlusszertifikate oder Teilnahmebescheinigungen für mehrtägige Zertifikatskurse werden von der jeweils zuständigen Prüfungsinstanz ausgestellt, wenn - die vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden, - die entsprechenden Nachweise vorgelegt wurden - und ggf. das Entgelt vollständig entrichtet wurde.

 

§ 6 Kursausfall

  1. Wird die in der Kursausschreibung angekündigte Mindestteilnehmerzahl bis zehn Tage vor Kursbeginn nicht erreicht, so findet der Kurs in der Regel nicht statt.
  2. Erkrankt der Dozent kurzfristig und es kann kein Ersatz gestellt werden, findet der Kurs ebenfalls nicht statt.
  3. Wenn möglich, wird ein Ersatztermin vereinbart. Sie erhalten in diesem Fall eine Absage, aus der der Ausfall des Seminars als Grund ersichtlich ist.
  4. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren erhalten Sie gegen Vorlage der Einzahlungsquittung in voller Höhe zurückerstattet.

 

§ 7 Wünsche und Anregungen

Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche und Anregungen mit, damit wir das Programm nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen ausrichten können.

 

Stand: 22. September 2011

 





Zuständig für die Pflege dieser Seite: Wiss. Weiterbildung, wiss.weiterbildung 'at' uv.uni-kiel.de
© 2012 CAU Kiel, Wissenschaftliche Weiterbildung | Impressum | Sitemap